# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wallern an der Trattnach

44.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 14. Juli 1969 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines

Gemeindewappens an die Gemeinde Wallern an

der Trattnach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der

Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit

Beschluß vom 14. Juli 1969 der Gemeinde Wallern an der Trattnach,

politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines

Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Wallern an der Trattnach:

Gespalten; rechts in Grün ein goldenes Eichenblatt; links gespalten von Gold und Rot mit einem Tatzenkreuz in gewechselten Farben.