# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Waldzell

45.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 14. Juli 1969 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Waldzell

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 14. Juli 1969 der Gemeinde Waldzell, politischer Bezirk Ried im Inn-kreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Waldzell:

Schräg geteilt; oben in Silber ein schräger, grüner abgehauener Ast; unten in Grün eine goldene heraldische Rose mit rotem Butzen und roten Kelchblättern.