# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weilbach

46.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 14. Juli 1969 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weilbach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45j mit Beschluß vom 14. Juli 1969 der Gemeinde Weilbach, politischer Bezirk Ried im Inn-kreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Weilbach:

In Gold ein schwarzes aufgerichtetes Eichhörnchen.

Für die o. ö. Landesregierung: