# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kronstorf

47.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 28. Juli 1969 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kronstorf

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur O. ö. Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 28. Juli 1969 der Gemeinde Kronstorf, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung Kronstorf:

des Wappens der Gemeinde

Geteilt; oben in Rot eine silberne Hirschstange, unten drei rote aus dem Schildfuß aufsteigende Flammen.