# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lohnsburg am Kobernaußerwald

52.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 13. Oktober 1969 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Lohnsburg am Kobernaußerwald

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 13. Oktober 1969 der Gemeinde Lohnsburg am Kobernaußerwald, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Lohnsburg am Kobernaußerwald:

In Blau ein goldener, aufgerichteter Hirsch mit zwölfendigem Geweih.