# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Gemeinde Hohenzell und der Stadtgemeinde Ried im Innkreis abgeändert werden

54. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 20. Oktober 1969, mit der die Grenzen der Gemeinde Hohenzell und der Stadtgemeinde Ried im Innkreis abgeändert werden

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, wird verordnet:

§ 1

Die Grenzen der Gemeinde Hohenzell und der Stadtgemeinde Ried im Innkreis, politischer Bezirk Ried im Innkreis, werden wie folgt abgeändert:

Das Grundstück Nr. 2415/2, Katastralgemeinde Gonetsreith, Gemeinde Hohenzell, im Ausmaß von 1032 m2 wird der Stadtgemeinde Ried im Innkreis eingemeindet.

§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1970 in Kraft.