# Gesetz, mit dem das Oö. Campingplatzgesetz abgeändert wird (Oö. Campingplatzgesetznovelle 1969)

63. Gesetz

vom 20. November 1969, mit dem das O. ö. Campingplatzgesetz abgeändert wird (O. ö. Campingplatzgesetznovelle 1969)

Der o. ö. Landtag hat beschlossen:

Das O. ö. Campingplatzgesetz, LGB1. Nr. 49/1967, wird abgeändert wie

folgt:

Dem § 6 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

"Die Mitwirkung der Gemeinde im Bewilligungsverfahren ist eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches."