# Gesetz, mit dem das Oö. Schischulgesetz abgeändert wird (Oö. Schischulgesetznovelle 1969)

66.

Gesetz

vom 20. November 1969, mit dem das O. ö. Schischulgesetz abgeändert

wird (O. ö. Schischulgesetznovelle 1969)

Der o. ö. Landtag hat beschlossen:

Das O. ö. Schischulgesetz, LGB1. Nr. 213/1966, wird abgeändert wie

folgt:

Dem § 4 wird folgender neuer Abs. 3 angefügt:

"(3) Die Mitwirkung der Gemeinde im Bewilligungsverfahren (Abs. 2) ist eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches."