# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenze der Gemeinde Gunskirchen gegenüber der Stadt Wels abgeändert wird

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Gemeinde Gunskirchen und der Stadt Wels ist in der Anlage dargestellt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1970 in Kraft.