# Verordnung der o.ö. Landesregierung, womit die Erklärung des Gebietes der Gemeinden

# Freistadt, Grünbach, Hirschbach im Mühlkreis, Lasberg, Leopoldschlag, Neumarkt im Mühlkreis, Rainbach im Mühlkreis und Windhaag bei Freistadt zum Fremdenverkehrsgebiet

# "Freistadt und Umgebung" widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet "Freistadt und Umgebung" neu geschaffen wird

ö. Landesregierung LGB1. Nr. 5/1953, LGB1.

Nr. 41/1954,

LGB1. Nr. 36/1957, LGB1. Nr. 25/1958 und

LGB1. Nr. 43/1959) wird widerrufen.