# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eggelsberg

8.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 7. Jänner 1970 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eggeisberg

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 7. Jänner 1970 der Gemeinde Eggeisberg, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Eggeisberg:

In Blau zwei goldene, schräg gekreuzte Szepter.