# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schönegg

12. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 19. Jänner 1970 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Schönegg

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 19. Jänner 1970 der Gemeinde Schönegg, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schönegg:

In Gold ein schwarzer, aufgerichteter, rot be-zungter und bewehrter

Biber.

Für die o. ö. Landesregierung:

Dr. Hartl

Landesrat

Seite 12

Laudesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1970, 5. Stück, Nr. 11, 12 u. 13