# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Vorderweißenbach

13. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 19. Jänner 1970 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Vorderweißenbach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 19. Jänner 1970 der Gemeinde Vorderweißenbach, politischer Bezirk

Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Vorderweißenbach:

In Grün ein erniedrigter, silberner Wellenbalken, darüber ein goldener, sechsstrahliger Stern.