# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Alkoven

34.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 4. Mai 1970 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines

Gemeindewappens an die Gemeinde Alkoven

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß §\ 4 Abs. 1 der

Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der

Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,

LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 4. Mai 1970 der Gemeinde

Alkoven, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines

Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Alkoven:

Von Rot und Blau durch einen silbernen Wellenbalken gespalten; überdeckt von einem silbernen Morgenstern und einer silbernen Hellebarde mit goldenen schräggekreuzten Stielen.