# Gesetz, mit dem das O.ö. Jagdgesetz abgeändert wird (O.ö. Jagdgesetznovelle 1970)

39.

Gesetz

vom 20. Mai 1970, mit dem das O. ö. Jagdgesetz abgeändert wird (O. ö. Jagdgesetznovelle 1970)

Der o. ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das O. ö. Jagdgesetz, LGB1. Nr. 32/1964, wird abgeändert wie folgt:

Nach § 92 wird als neuer § 92 a eingefügt:

"§ 92 a. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde.

Die Wahl von drei Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) des Jagdausschusses (§16 Abs. 2 in Verbindung mit den Abs. 4 und 6) sowie die Wahrnehmung der nach diesem Gesetz eine Gemeinde als Träger von Vermögensrechten treffenden Rechte und Pflichten sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 1969 in Kraft.