# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weyer-Land

54. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 3. August 1970 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weyer-Land

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 3. August 1970 der Gemeinde Weyer-Land, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Weyer-Land:

In Rot ein silberner, schräglinker Wellenbalken, belegt mit einem schwarzen Flößerhaken. Oben und unten aus dem Wellenbalken wachsend je ein silberner Blitz.