# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kollerschlag

63. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 19. Oktober 1970 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-

meindewappens an die Gemeinde Kollerschlag

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der

Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der

Fassung der Novelle zur Ober-österreichischen Gemeindeordnung 1965,

LGB1. Nr. 38/1969, mit Beschluß vom 19. Oktober

1970 der Gemeinde Kollerschlag, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Kollerschlag:

Gespalten von Gold und Blau mit einer heraldischen Lilie in verwechselten Farben.