# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Steinbach am Attersee

64.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 19. Oktober 1970 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Steinbach am Attersee

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Obeiösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Ober-österreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr, 39/1969, mit Beschluß vom 19. Oktober 1970 der Gemeinde Steinbach am Attersee, politischer Be;;irk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Steinbach am Attersee:

In Blau über einem goldenen, von einer blauen Wellenleiste durchzogenen Felsen ein goldener Adler mit goldener Krone und roter Zunge.