# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Niederwaldkirchen

65. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 19. Oktober 1970 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Niederwaldkirchen

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der

Oberösterreichischen Gcmeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der

Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,

LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 19. Oktober

1970 der Gemeinde Niederwaldkirchen, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Niederwaldkirchen:

Geteilt; oben in Gold drei grüne Tannen, unten in Rot eine silberne, heraldische Lilie.