# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Alberndorf in der Riedmark

69.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 23. November 1970

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Alberndorf in

der Riedmark

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 23. November 1970 der Gemeinde Alberndorf in der Riedmark, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Alberndorf in der Riedmark:

Von Grün und Rot durch einen goldenen Ast mit je einem goldenen, oben aufwärts, unten abwärts gewendeten Blatt der Weißpappel schräg geteilt.