# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Burgkirchen

13.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 22. Februar 1971 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Burgkirchen

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 22. Februar 1971 der Gemeinde Burgkirchen, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Burgkirchen:

In Blau ein silbernes, springendes Roß.