# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kallham

14.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 22. Februar 1971 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kallham

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 22. Februar 1971 der Gemeinde Kallham, politischer Bezirk Gries-kirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Kallham1 über einer goldenen Zinnenmauer im Schildfuß

in Blau ein wachsender, silberner, rot bezungter und bewehrter Wolf.