# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Waldburg

41.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 16. August 1971 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Waldburg

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 16. August 1971 der Gemeinde Waldburg, politischer Bezirk Freistadt, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Waldburg:

Auf einer goldenen, durchgehenden Brücke mit zwei grünen, bogenförmigen Durchlässen in Silber vier grüne, stammlose, am oberen Schildrand anstoßende Waldbäume.