# Verordnung der o.ö. Landesregierung, womit die Feuerwehr-Dienstbekleidungsverordnung

# geändert wird

2.§ 4 hat zu lauten:

"Regenmantel. § 4.

(1)Der Regenmantel ist aus grauem Regen

mantelstoff angefertigt und reicht bis unge

fähr 3 cm über das Knie.

(2)In das linke Vorderteil sind 2,5 cm von

der Längskante entfernt unter einer Knopf

leiste 4 Knopflöcher eingearbeitet. Das

oberste Knopfloch ist 16 cm vom Kragenan

satz entfernt. Der Abstand der Knopflöcher

voneinander beträgt 15 cm. Am rechten Vor

derteil sind dazu passend 4 Knöpfe ange

bracht, die auf der Innenseite des Vorder

teiles durch je einen kleinen Gegenknopf ge

halten werden.

(s) In jedes Vorderteil ist knapp unterhalb der Taille eine schräg

gestellte Seitentasche mit Leisten eingenäht. Die Leiste ist 4 cm

breit, vorne 2 cm abgeschrägt und 20 cm lang. Die Leistenkanten sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.

(4)Der Rückenteil ist mit einer Mittelnaht

gearbeitet. Der Schlitz am unteren Rückenteil

ist 30 bis 35 cm lang. Die Mittelnaht und

die linke Schlitzkante sind mit einem 5 mm

breiten Stepp versehen.

(5)Auf beiden Schultern ist über der Naht

7 cm vom Kragenansatz entfernt ein Knopf

und 16 cm vom Kragenansatz entfernt eine

Schlaufe angenäht. Die Schlaufe ist 4,5 cm

lang und 1 cm breit. Die Schlaufe ist in einem

rechten Winkel zur Naht befestigt, und zwar

so, daß die Schlaufenmitte auf der Naht zu

liegen kommt. Schlaufe und Knopf dienen

zur Befestigung einer in der Mitte gefalteten

Schulterklappe. Ober- und Unterteil der

Schulterklappe sind 13 cm lang und haben

eine größte Breite von 4,5 cm. Das obere

Ende ist dreieckförmig ausgeführt. 2 cm vom

oberen Ende ist in der Mitte ein Knopfloch

eingenäht. Die Kanten der Schulterklappe

sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.

Am oberen Teil der Schulterklappe ist das Dienstgradabzeichen aufgenäht.

(e) Der Kragen ist vorne an der Kante 8 cm und hinten 6 cm breit. Die Kragenspitzen sind abgerundet. Bei geschlossenem Kragen stehen die beiden Vorderkanten in einem Winkel von 70 Grad zueinander. Die Kragenkanten sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.

(7) An jedem Ende des Kragens ist eine Patte so angenäht, daß sie längst des Kragens liegt, ihre Breitseite vom vorderen Kragenrand 1,5 cm entfernt ist und die beiden Enden der Breitseite und die Spitze der Patte jeweils gleichen Abstand vom oberen und vom unteren Kragenrand haben. Die Patten sind aus Kunststoff und 8 bis 9 cm lang; sie haben eine größte Breite von 3,5 cm; 2,5 cm von der Spitze der Patte entfernt ist im gleichen Abstand von beiden Seiten der Patte ein kleiner Knopf mit Splint durch die Patte durchgesteckt.

Die Patte ist für Verwaltungsdienstgrade blau, für

Kuraten

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violett, für Feuerwehr-Ärzte schwarz und für alle übrigen Dienstgrade zinnoberrot.

(8) Der Regenmantel ist zur Gänze gefüttert und an der Innenseite so ausgestattet, daß ein Wollfutter eingeknöpft werden kann."

3.Die §§5 und 7 werden aufgehoben.

4.§ 8 hat zu lauten:

"Uniformhemd. § 8.

(1)DAS UNIFORMHEMD IST GRAU UND REICHT BIS

ZUM UNTEREN GESÄßENDE. UNTEN IST DAS UNI

FORMHEMD IM HEMDSCHNITT ABGESCHLOSSEN.

(2)Auf den beiden Schultern befinden sich

die Schulterklappen. Die Schulterklappe ist

14 cm lang und 4,5 cm breit. Das halsnahe

Ende ist dreieckförmig ausgeführt. 1 cm vom

halsnahen Ende entfernt ist in der Mitte ein

Knopfloch eingenäht. Dazu passend ist auf

dem Hemd ein Knopf befestigt. Das halsferne

Ende der Schulterklappe ist in die Ärmelnaht

versenkt. Die Kanten der Schulterklappe sind

mit einem 5 mm breiten Stepp versehen. Auf

jeder Schulterklappe ist eine Aufschiebe

schlaufe aufgeschoben. Diese Schlaufe hat

eine Seitenlänge von 4,5 cm.

(3)Auf jedem Vorderteil ist eine Brust

tasche aufgesteppt, die 18 cm lang und je

nach Brustweite 13 bis 14 cm breit ist. Jede

Brusttasche hat eine 7 cm lange Taschen

klappe. In der Mitte der Taschenklappe ist

1 cm vom unteren Rand entfernt ein senk

recht stehendes Knopfloch eingenäht. Dazu

passend ist auf der Tasche ein Knopf ange

näht.

(4)Der Kragen ist vorne an der Kante 8 cm

und hinten 4 cm breit. Bei geschlossenem

Kragen stehen die beiden Vorderkanten in

einem Winkel von 70 Grad zueinander. Der

Kragen ist so gearbeitet, daß er sowohl ge

schlossen als auch offen getragen werden

kann. Die Kragenkante ist mit einem 5 mm

breiten Stepp versehen.

(5)Die Ärmel sind am unteren Ende mit

einem 18 cm langen, an der Ellbogenseite

liegenden Schlitz offen gearbeitet. Sie sind

am unteren Ende mit einer 7 cm breiten, an

den Ecken abgerundeten Passe abgeschlossen.

Am obenliegenden Teil der Passe ist 1,5 cm

vom Rand des Schlitzes entfernt in der Mitte

der Passe ein Knopfloch eingenäht. Am un

tenliegenden Teil der Passe ist ein zum

Knopfloch passender Knopf angenäht. Die

Schlitz- und Passenkanten sind mit einem

5 mm breiten Stepp versehen,

(s) Am linken Vorderteil sind 2 cm von der Vorderkante entfernt in

gleichen Abständen voneinander 5 Knopflöcher eingenäht; das oberste

Knopfloch ist vom oberen Rand des Übertrittes 1 cm, das unterste

Knopfloch ist vom unteren Hemdrand 14 cm entfernt. Am rechten

Vorderteil sind dazu passend 1,5 cm von der Vorderkante entfernt 5

Knöpfe angenäht. Die Kante des linken

Vorderteiles und der untere Rand des Uniformhemdes sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen."

(1)Die sichtbaren Knöpfe an der Mütze, am

Mantel, am Rock, am Lederrock und an der

Lederweste sind gekörnte Metallknöpfe. Die

sichtbaren Knöpfe am Regenmantel, am

Schutzanzug und am Uniformhemd sind aus

Kunsthorn.

(2)Die Metallknöpfe an Dienstbekleidungs

stücken der Verwaltungs-, Offiziers-, höheren

Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgrade sind

gelb, an Dienstbekleidungsstücken der üb

rigen Dienstgrade weiß.

(3)Die Knöpfe haben einen Durchmesser

von 13 bis 23 mm. Die Knöpfe sind in

passender Größe an die Dienstbekleidungs

stücke angenäht."

7. § 20 hat zu lauten:

"Feuerwehrhelm. § 20.

(1)Der Feüerwehrhelm ist aus Leichtmetall

oder Kunststoff angefertigt. Auf dem Feuer

wehrhelm ist eine sechszackige Helmspinne.

Die Helmspinne ist beim Leichtmetallhelm

vernickelt; beim Kunststoff heim sind Helm

und Spinne aus demselben Material. Innen ist

der Helm gefüttert. Das Helmfutter ist ver

stellbar ausgeführt. Am Helmfutter ist das

verstellbare, gegabelte Kinnband befestigt.

(2)Der Leichtmetallhelm ist für Stabsoffi

ziersdienstgrade, höhere Offiziersdienstgrade

sowie für Feuerwehrkommandanten und

deren Stellvertreter blank, für alle übrigen

Dienstgrade schwarz. Der Kunststoffhelm ist

silbergrau.

(3)Oberhalb anschließend an die Helm

kerbe ist umlaufend ein 1,5 cm breiter

Leuchtstreifen angebracht. Der Leuchtstreifen

ist für höhere Offiziersdienstgrade und Stabs

offiziersdienstgrade sowie für Feuerwehr

kommandanten und deren Stellvertreter gelb,

für Zugs- und Gruppenkommandanten weiß

und für die übrigen Dienstgrade rot. Der zum

Atemschutzdienst voll taugliche und ausge

bildete Feuerwehrmann trägt an beiden

Breitseiten seines Helmes zwischen den Spin

nenarmen im Abstand von 2 cm vom um

laufenden Leuchtstreifen einen waagrechten,

gelben Leuchtstreifen im Ausmaß von

50 x 10 mm.

(4)An der Stirnseite des Feuerwehrhelmes

ist in der Mitte 4 cm vom Helmrand entfernt

das auf emailliertem Metall in Farben dar

gestellte Landeswappen angebracht. Auf dem

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Kunststoffhelm kann das Landeswappen auch in Farbdruck ausgeführt sein. Unterhalb des Landeswappens ist für die nachstehend angeführten Organe folgende Aufschrift angebracht:

für Organe und Hilfsorgane des O. ö. Landes-Feuerwehrverbandes:

"Landes-Feuerwehrverband"; für Hilfsorgane des Bezirks-

Feuerwehrkom-mandos:

"Bezirks-Feuerwehrkommando"; für Hilfsorgane der Abschnitts-

Feuerwehr-kommandos: " Abschnitts-Feuerwehrkommando"."

8.§ 22 hat zu lauten:

"Feuerwehrgurt.

§ 22.

Der Feuerwehrgurt ist nach der ÖNORM F 4030 ausgeführt."

9.§ 23 hat zu lauten:

"Dienstgradabzeichen. § 23.

(1)DIE DIENSTGRADABZEICHEN WERDEN AM

REGENMANTEL, AM ROCK, AM UNIFORMHEMD, AUF

DER LEDERWESTE UND AM SCHUTZANZUG GETRAGEN.

(2)Dienstgradabzeichen ist der Spiegel

(Kragenspiegel, Spiegel auf der Aufschiebe

schlaufe und Spiegel auf der Schulterklappe).

Auf dem Spiegel sind entsprechend dem

Dienstgrad Sternrosetten und Borten aufge

näht. Bei Kuraten ist ein lateinisches Kreuz,

bei Feuerwehr-Ärzten ein Äskulapstab und

bei Feuerwehr-Kapellmeistern eine Lyra auf

genäht.

(3)Die Kragenspiegel am Schutzanzug sind

aus Kunststoff, sonst aus Tuch. Sie haben die

Form eines zum Kragen passenden Rhom-

boides, dessen Seiten 4,5 cm und 8 cm lang

sind; die Seiten der Kragenspiegel für Stabs

offiziersdienstgrade sind 4,5 cm und 9 cm

lang.

(4)Der Spiegel für Verwaltungsdienstgrade

ist blau, für Kuraten violett, für Feuerwehr-

Ärzte schwarz und für alle übrigen Dienst

grade zinnoberrot.

(5)Die Aufschiebeschlaufen des Uniform

hemdes sind aus Gewebe hergestellt; ihre

Farbe hat dem des Hemdes zu entsprechen. Auf der Schlaufe befindet sich ein rechteckiger Spiegel aus Kunststoff, dessen Seiten 3,5 cm und 3,6 cm lang sind; die Seiten der Spiegel für Stabsoffiziersdienstgrade sind 3,5 cm und 4 cm lang. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für die Spiegel der Schulterklappen des Regenmantels.

(e) Die Sternrosetten sind auf der vorderen Hälfte des Spiegels aufgenäht, und zwar 1 Sternrosette allein in der Mitte der vorderen Hälfte des Spiegels, 2 Sternrosetten so unmittelbar nebeneinander, daß sie parallel zur vorderen Kante des Spiegels und von dieser 1 cm (bei Aufschiebeschlaufen- und Schulterklappenspiegel 0,5 cm) entfernt liegen, 3 Sternrosetten so unmittelbar nebeneinander, daß sie die Form eines gleichseitigen Dreieckes bilden, dessen Basis vom linken und vom rechten Rand des Kragenspiegels gleichen Abstand hat und parallel zur vorderen Kante des Kragenspiegels 1 cm (bei Aufschiebeschlaufen- und Schulterklappenspiegel 0,5 cm) von dieser Kante entfernt liegt. Lyra, Äskulapstab und lateinisches Kreuz sind in der Mitte des vorderen Spiegels aufgenäht.

(7)Die Borten sind 1 mm vom Rand des

Spiegels entfernt aufgenäht. Auf Spiegeln für

den Dienstgrad eines Bezirks- oder Landes-

Feuerwehr-Arztes, eines Bezirks- oder Lan-

des-Feuerwehr-Kuraten und für höhere

Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgrade sind

die Borten 3,5 cm breit und so an der vor

deren Kante und an der Außenkante des

Spiegels aufgenäht, daß sie ein Brokatfeld

ergeben. Auf Spiegeln für Stabsoffiziers

dienstgrade bleibt der Spiegel oben 1 cm

sichtbar. Die Bortenbreite auf den Spiegeln

der Aufschiebeschlaufen und Schulterklappen

beträgt 3,5 cm; die Borten sind so aufgenäht,

daß sie ein Quadrat ergeben; der oben sicht

bare Rand auf den Spiegeln der Aufschiebe

schlaufen oder der Schulterklappen für Stabs

offiziersdienstgrade beträgt 0,5 cm.

(8)Bedienstete des O. ö. Landes-Feuerwehr-

verbandes tragen in der Mitte des Spiegels

1 cm vom oberen Spiegelrand (bei Aufschie

beschlaufen und Schulterklappenspiegel

0,5 cm) entfernt das Landeswappen.

(9) Auf dem Spiegel tragen:

1Sternrosette aus Aluminium;

2Sternrosetten aus Aluminium;

3Sternrosetten aus Aluminium;

1 Sternrosette aus Aluminium und eine 15 mm breite Silberborte am unteren Rand des Spiegels, auf dem Spiegel der Aufschiebeschlaufe oder der Schulterklappe ist die Borte 7 mm breit;

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Oberlöschmeister (OLm)

Hauptlöschmeister (HLm)

Brandmeister (Bm)

Oberbrandmeister (OBm) Hauptbrandmeister (HBm)

2Sternrosetten aus Aluminium und eine 15 mm

breite Silberborte auf dem unteren Rand des Spie

gels, auf dem Spiegel der Aufschiebeschlaufe oder

der Schulterklappe ist die Borte 7 mm breit;

3Sternrosetten aus Aluminium und eine 15 mm

breite Silberborte auf dem unteren Rand des Spie

gels, auf dem Spiegel der Aufschiebeschlaufe oder

der Schulterklappe ist die Borte 7 mm breit;

1silbergestickte Sternrosette, auf dem unteren Rand

des Spiegels eine 15 mm breite und parallel darüber

in einem Abstand von 2 mm eine 7 mm breite Sil

berborte, auf dem Spiegel der Aufschiebeschlaufe

oder der Schulterklappe ist die Borte 7 mm breit

und die parallel in einem Abstand von 1 mm

darüber liegende Borte 3 mm breit;

2silbergestickte Sternrosetten, Silberborten wie bei

Brandmeister;

3silbergestickte Sternrosetten, Silberborten wie bei

Brandmeister;

1goldgestickte Sternrosette, Spiegel, eingefaßt mit

einer gedrehten Goldschnur;

2goldgestickte Sternrosetten, Einfassung wie bei

Amtswalter;

3goldgestickte Sternrosetten, Einfassung wie bei

Amtswalter;.

1 goldgestickte Lyra, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;

1 goldgestickter Äskulapstab, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;

1 goldgesticktes lateinisches Kreuz, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;

1goldgestickte Sternrosette, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;

2goldgestickte Sternrosetten, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;

3goldgestickte Sternrosetten, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;

1 silbergestickter Äskulapstab auf Goldbrokatfeld;

1 silbergesticktes lateinisches Kreuz auf Goldbrokatfeld;

1silbergestickte Sternrosette auf Goldbrokatfeld;

2silbergestickte Sternrosetten auf Goldbrokatfeld;

3silbergestickte Sternrosetten auf Goldbrokatfeld;

1 silbergestickter Äskulapstab auf Goldbrokatfeld;

1 silbergesticktes lateinisches Kreuz auf Goldbrokatfeld;

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Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1971, 22. Stück, Nr. 44

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Vize-Landesbranddirektor (VLBD) Landesbranddirektor (LBD)

1silbergestickte Sternrosette, halbkreisförmig mit

einem silbergestickten Eichenkranz umgeben auf

Goldbrokatfeld;

2silbergestickte Sternrosetten, halbkreisförmig mit

einem silbergestickten Eichenkranz umgeben auf

Goldbrokatfeld."

10.Der erste Satz des § 25 Abs. 1 hat zu lauten:

"Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der

Betriebsfeuerwehren und der Pflichtfeuerwehren, die im Rahmen des

Feuerwehrdienstes für bestimmte Verwendungen vorgesehen und für eine

solche Verwendung

11.Im § 25 Abs. 3 wird

a)an Stelle der Wortgruppe

"Gasschutzmann:Gasmaske

die Wortgruppe gesetzt: "Atemschutzmann: Atemmaske

b)angefügt:

"Strahlenschutzmann: Silbernes Windrad mit 3 silbernen Flügeln auf

schwarzem Grund

entsprechend ausgebildet sind, tragen an der dem Körper abgewandten Seite des rechten Unterärmels des Rockes und des Schutzanzuges 8 cm vom unteren Ärmelrand entfernt die ihren Funktionen im Einsatz entsprechenden Verwendungsabzeichen."

Gasschutztauglichkeit und erfolgreicher Besuch des Atemschutzlehrganges an der Landes-Feuerwehr-schule;" volle Atemschutztauglichkeit und erfolgreicher Besuch des Atemschutzlehrganges an der Landes-Feuerwehrschule;" Strahlenmeßlehrgang I."

"(9) Zum Uniformhemd ist die lange Hose, die Hose des Schutzanzuges oder die Stiefelhose mit Leibriemen zu tragen.

(10) Zum Mantel sind graue Wildlederhandschuhe, graue Wollhandschuhe oder weiße Handschuhe zu tragen. Zum Rock können solche Handschuhe getragen werden. Zum Lederrock oder zur Lederweste sind braune Lederhandschuhe zu tragen."

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.