# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schiedlberg

46.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 27. September 1971

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schiedlberg

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Ober-österreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 27. September 1971 der Gemeinde Schiedlberg, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schiedlberg:

Unter silbernem Schildhaupt, darin ein roter Kardinalshut, in Grün ein silberner, schräglinker, erniedrigter Wellenbalken, rechts davon ein goldenes, aus dem Wellenbalken wachsendes Roß.