# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Marktgemeinde Gutau und der Marktgemeinde Pregarten abgeändert werden

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gutau und der Marktgemeinde Pregarten ist in der Anlage dargestellt.

§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1972 in Kraft.