# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend den Widerruf der Erklärung des Gebietes der Gemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut zum Fremdenverkehrsgebiet

2. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 6. Dezember 1971

betreffend den Widerruf der Erklärung des Gebietes

der Gemeinde St. Wolf gang im Salzkammergut zum Fremdenverkehrsgebiet

In Durchführung der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes

1965, LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:

§ 1

Die Erklärung des Gebietes der Gemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut zum Fremdenverkehrsgebiet "St. Wolfgang im Salzkammergut" (Verordnungen der o. ö. Landesregierung vom 16. Juli 1951, LGB1. Nr. 22, und vom 5. November 1951, LGB1. Nr. 45) wird widerrufen.

§ 2

Das im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung vorhandene Vermögen des Fremdenverkehrsverbandes St. Wolfgang im Salzkammergut wird auf den Kurfonds St. Wolfgang im Salzkammergut übertragen.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.