# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Roßbach

12.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 27. März 1972 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines

Gemeindewappens an die Gemeinde Roßbach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 ler

Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der

Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 27. März 1972 der Gemeinde Roßbach, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Roßbach:

über silbernem Schildfuß, darin eine blaue Wellenleiste, in Rot ein silberner Roßrumpf.