# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weibern

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Kundmachung der o. ö. Landesregierung vom 15. Mai 1972 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weibern

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,

LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 15. Mai 1972 der Gemeinde Weibern, politischer Bezirk Gries-kirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Weibern:

Geteilt; oben in Rot eine goldene, stilisierte Krone, die unten auf der Teilungslinie in Form eines Doppelsturzsparrens, oben in den Schildecken und zwischen diesen in der Mitte in Spitzen endet; unten von Blau und Silber mit zweieinhalb rechten Spitzen gespalten.