# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Marchtrenk

21. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 29. Mai 1972 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Marchtrenk

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 29. Mai 1972 der Gemeinde Marchtrenk, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Marchtrenk :

Schräglinks erniedrigt geteilt; oben in Rot ein goldener, wachsender Wolf; unten in Silber zwei blaue Schräglinksbalken.