# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Attersee

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 12. Juni 1972 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Attersee

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 12. Juni 1972 der Gemeinde Attersee, politischer Bezirk Vöckla-bruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Attersee:

Durch einen goldenen, oben gezinnten, unten eingebogenen Balken geteilt; oben in Rot eine goldene, fünfzackige Krone; unten in Blau ein silberner Fisch.