# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Gemeinde Mehrnbach und der Marktgemeinde Aurolzmünster geändert werden

59. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 18. Dezember 1972, mit der die Grenzen der Gemeinde Mehrnbach und der Marktgemeinde Aurolzmünster geändert werden

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, wird verordnet:

§ 1

Die Grenzen der Gemeinde Mehrnbach und der Marktgemeinde Aurolzmünster, politischer Bezirk Ried im Innkreis, werden wie folgt geändert:

Das Grundstück Nr. 483/2, Katastralgemeinde Renetsham, Gemeinde Mehrnbach, im Ausmaß von 3000 m2 wird der Marktgemeinde Aurolzmünster eingemeindet.

§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1973 in Kraft.