# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ternberg

61.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 4. Dezember 1972

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ternberg

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,

LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 4. Dezember 1972 der Gemeinde Ternberg, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht

zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ternberg:

Unter goldenem Schildhaupt, darin ein offenes Taschenmesser ("Taschenfeitel") mit rotem Griff und blauer Klinge, in Blau eine silberne Kaplan-Wasserturbine.