# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Frankenmarkt

20. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 16. April 1973 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde

Frankenmarkt

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1

der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGBl. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Ober

österreichischen Gemeindeordnung 1965,'

LGBL Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 16. April 1973

der Marktgemeinde Frankenmarkt, politischer Bezirk

Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemein

dewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Marktgemeinde Frankenmarkt:

Durch eine erniedrigte, silberne Leiste geteilt; unten Grün; oben in Blau drei silberne, 1 : 2 gestellte, heraldische Lilien.