# Gesetz, mit dem die Gemeindewahlordnung 1967 geändert wird (Gemeindewahlordnungsnovelle 1973)

30. Gesetz

vom 25. April 1973, mit dem die Gemeindewahlordnung 1967 geändert

wird (Gemeindewahlordnungsnovelle 1973)

Der o. ö. Landtag hat beschlossen:

Die Gemeindewahlordnung 1967, LGB1. Nr. 24, wird wie folgt

geändert:

1.§ 12 hat zu lauten:

.§ 12. Passives Wahlrecht.

Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (§ 24 Abs. 1) in der betreffenden Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzen (§11 Abs. 1) und vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben."