# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Änderung des Namens der Gemeinde

# Perwang, politischer Bezirk Braunau am Inn

50. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 18. Juni 1973 über

die Änderung des Namens der Gemeinde Perwang,

politischer Bezirk Braunau am Inn

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 2 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 18. Juni 1973 auf Ansuchen der Gemeinde Perwang, politischer Bezirk Braunau am Inn, die Änderung des Namens dieser Gemeinde in "Perwang am Grabensee" genehmigt.