# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sierning

51. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 18. Juni 1973 über die Verleihung des

Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde Sierning

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der

Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in

der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen

Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom IS, Juni 1973 der Gemeinde Sierning, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung äines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Sierning:

über grünem Schildfuß in Silber ein roter, leicht aufgerichteter Wolf.