# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pramet

53. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 16. Juli 1973 über die Erhebung der Gemeinde Stadl-Paura zum Markt

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 16. Juli 1973 die Gemeinde Stadl-Paura im politischen Bezirk Wels-Land zum Markt erhoben.