# Kundmachung der o.ö. Landesregierung betreffend die bildlichen Darstellungen des Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich

58. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 27. August 1973 betreffend die

bildlichen Darstellungen des Ehrenzeichens des Landes

Oberösterreich

Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 23. März 1973, LGB1. Nr. 24, über das Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich werden in der Anlage bildliche Darstellungen der drei Stufen des Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich kundgemacht.