# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Maria Neustift

63. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 13. August 1973 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Maria Neustift

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 13. August 1973 der Gemeinde Maria Neustift, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Maria Neustift:

Erniedrigt geteilt; oben in Grün ein silberner Adler, unten in Gold der blaue Unzialbuchstabe M besteckt mit einem Kreuz.