# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Katsdorf

64. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 27. August 1973 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Katsdorf

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 27. August 1973 der Gemeinde Katsdorf, politischer Bezirk Perg, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Katsdorf:

Schräglinks geteilt; oben in Rot ein silbernes Patriarchenkreuz mit Kugelenden-, unten in Silber der grüne Blütenkopf einer Weberkarde.