# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Marien

5. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 17. Dezember 1973 über die Verleihung

des Rechtes zur FUhrung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

St. Marien

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Hr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 17. Dezember 1973 der Gemeinde St. Marien, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Marien:

Von Gold und Rot gespalten mit einem Doppelsparren bis zum Schildhaupt in gewechselten Farben.