# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde

# Ohlsdorf zum Fremdenverkehrsgebiet

11. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 1. April 1974 betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Ohlsdorf zum Fremdenverkehrsgebiet

Auf Grund der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:

§ 1

Das Gebiet der Gemeinde Ohlsdorf wird zum Fremdenverkehrsgebiet

"Ohlsdorf bei Gmunden/ Traunsee" erklärt.

§ 2

Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte

Gelbietsbezeichnung.

§ 3

Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten

dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.