# Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der die Durchführungsverordnung

# zum Hausbesorgergesetz neuerlich geändert wird

25.

Verordnung

des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom

24. Juni 1974, mit der die Durchführungsverordnung

zum Hausbesorgergesetz neuerlich geändert wird

In Durchführung des § 7 Abs. 4 sowie der §§8 und 10 des

Hausbesorgergesetzes, BGB1. Nr. 16/1970, wird verordnet:

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Die Durchführungsverordnung zum Hausbesorgergesetz, LGB1. Nr. 37/1970, in der Fassung der Verordnung LGB1. Nr. 23/1972 wird geändert wie folgt:

Ausmaß der