# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gampern

32. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 10. Juni 1974 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gampern

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGBl. Nr. 45, in der Fassung der Novellen DGB1. Nr. 39/1969 und LGBl. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 10. Juni 1974 der Gemeinde Gampern, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Gampern:

Zwischen goldenen Flanken in Blau ein goldener spätgotischer Flügelaltar mit Mensa, Predella, Mittelschrein, zwei Flügeln und fünfteiligem Gesprenge.