# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlheim am Inn

38. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 5. August 1974 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlheim

am Inn

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberös.terreichischen Gemeindeordnung 1965, L'QBl. NT. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LQB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 5. August 1974 der Gemeinde Mühlheim am Inn, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Mühlheim am, Inn:

Unter goldenem Schild'haupt, darin drei blaue, sechsstrahlige Sterne, in 'Blau eine silberne Schiffmühle mit rotem Mühlrad.