# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Neukirchen an der Enknach

40. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 5. August 1974

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Neukirchen

an der Enknach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 5. August 1974 der Gemeinde Neukirchen an der Enknach, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Neukirchen an der Enknach:

In Rot ein schwarzer Balken, der mit drei silbernen Ballen belegt ist.