# Kundmachung der o.ö. Landesregierung betreffend die Änderung des Statutes der O.ö. Landes-Hypothekenanstalt

2.In allen übrigen Bestimmungen des Statutes wird

die Bezeichnung "Oberösterreichische Landes-

Hypothekenanstalt", "Hypothekenanstalt" oder

"Anstalt" durch das Wort "Bank" ersetzt.'