# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schlüßlberg

# geändert wird

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 16. Dezember 1974 über die Verleihung des Rechtes zur FUhrung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Schlüßlberg

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LQB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 16. Dezember 1974 der Gemeinde Schlüßlberg, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schlüßlberg:

Gespalten von Silber und Rot mit zwei aufrechten Schlüsseln in gewechselten Farben; die Barte der Schlüssel abgewendet und die Griffe miteinander verbunden.