# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung zur Durchführung des

# O.ö. Kriegsopferabgabe-Gesetzes neuerlich geändert wird

(1)DIE BESTIMMUNG DES ART. I Z. 2 TRITT MIT WIR

KUNG VOM 1. JÄNNER 1973 IN KRAFT.

(2)Die Bestimmung des Art. I Z. 1 tritt mit dem

Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.